Schritt 1 von 4: Wo liegt die Immobilie?
Wo liegt die Immobilie?
Wählen Sie die Adresse aus den Vorschlägen oder tragen Sie Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Stadt selbst ein.
Was ist Ihre Immobilie wert?
Starten Sie mit der kostenlosen Online-Einschätzung in wenigen Schritten. Für Nachlass, Zwangsversteigerung, Kauf oder Verkauf erstellen unsere Sachverständigen gerichtsfeste Wertgutachten nach §194 BauGB.
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Erfassen Sie die grundlegenden Daten zum Objekt und Sie erhalten kostenlos eine erste Einschätzung des aktuellen Marktpreises. Die Einschätzung erhalten Sie per E-Mail. Sie ersetzt kein Wertgutachten: Ein gerichtsfestes Gutachten nach §194 BauGB erstellen wir auf Anfrage.
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Sachverständigenbüro
Wir erstellen gerichtsfeste Immobilien-Wertgutachten gemäß §194 BauGB: für unbebaute und bebaute Grundstücke, für Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie für Wohnungs- und Teileigentum.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es um die gerechte Verteilung eines Nachlasses, eine Zwangsversteigerung oder einfach um einen Kauf oder Verkauf geht.
Bauland, Bauerwartungsland sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen.
Ein- und Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen sowie Gewerbeimmobilien und Industrieobjekte.
Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Wegerechte und Nießbrauchrechte.
Fragen und Antworten
Nichts. Die Online-Einschätzung ist kostenlos und dauert vier Schritte: Adresse, Objektdaten, Anlass und Zustand, Kontakt.
Die Adresse der Immobilie, Objektart, Baujahr und Flächen, wofür Sie die Bewertung brauchen und in welchem Zustand die Immobilie ist. Dazu Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrer Bewertung erreichen können.
Wenn der Wert belastbar sein muss, etwa für einen Nachlass, eine Zwangsversteigerung, einen Kauf oder einen Verkauf. Dafür erstellen unsere Sachverständigen gerichtsfeste Wertgutachten nach §194 BauGB.
Ein- und Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen sowie Gewerbeimmobilien und Industrieobjekte. Außerdem Bauland, Bauerwartungsland sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen und Rechte an Grundstücken wie Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Wegerechte und Nießbrauchrechte.